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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internationalen Theaters Frankfurt – nachfolgend abgekürzt ITF - regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und Internationalen Theaters Frankfurt.

§1 Kartenverkauf

1.1 Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und ITF bzw. dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an ITF bzw. den Veranstalter zu richten.

1.2 Eintrittskarten können im Regelfall nicht zurückgegeben werden, es gelten die Bestimmungen der §§ 355 ff BGB. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Eintrittskarte zurückgegeben werden, der Käufer erhält den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro pro Karte. In diesen Ausnahmefällen werden die Vorverkaufsgebühren nicht erstattet. Der Erstattungsbetrag wird bei Beträgen über 5,00 Euro mit einem Wert-Gutschein, bei unter 5,00 Euro bar ausbezahlt. Bei einem Ausfall der Vorstellung hat der Kartenerwerber die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis 14 Tage nach Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes zu verlangen.

§ 2 Kartenpreise

Kartenpreise werden durch Aushang in den Spielstätten, an der Theaterkasse und durch Veröffentlichung in den lnformationsbroschüren zur Spielzeit bekannt gegeben. Für Sonderveranstaltungen und Gastspiele können besondere Regelungen getroffen werden.

§ 3 Ermäßigungen

3.1 Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr) sowie Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Rentner und Erwerbslose erhalten nach Vorlage eines amtlichen Ausweises Karten zum ermäßigten Preis. Die für eine Veranstaltung jeweils festgelegte Ermäßigung wird in den Programmheften und anderen Flyern veröffentlicht. Schwerbehinderte ab 80 % MdE und ihre Begleitung erhalten ebenfalls diese Ermäßigung auf den Normalpreis. Ermäßigungen können von ITF jederzeit geändert werden. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf die im Tageskassenpreis enthaltenen Gebühren.

3.2 Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung, kann ITF die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.

§ 4 Vorverkaufsbeginn

Der Vorverkauf beginnt in der Regel am 15. des Vormonats. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben.

§ 5 Kartenverlust und Ersatzkarten

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. ITF ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

§ 6 Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenkauf

Telefonische Kartenbestellungen sind erst durch Bezahlung verbindlich. Die Reservierungen verlieren 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an Gültigkeit.

§ 7 Schriftliche Kartenbestellungen (auch per E-Mail)

Schriftliche Kartenbestellungen (auch per E-Mail) sind erst durch Bezahlung verbindlich. Die Reservierungen verlieren 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an Gültigkeit.

§ 8 Online Kartenverkauf

8. 1 Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nimmt ITF bzw. der Veranstalter das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl der Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der ITF enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.

8.2 Es gelten ausschließlich die auf der Homepage der ITF / Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

8.3 Für die von der ITF angebotenen Eintrittskarten für Veranstaltungen, gilt § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB. Damit ist das zweiwöchige Widerrufsrecht ausgeschlossen, dass üblicher Weise für Warenhandel über das Internet und den Telefonvertrieb gilt. Somit ist jede Bestellung von Eintrittskarten unmittelbar nach Bestätigung durch ITF bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

8.4 Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum ITFs.

§ 9 Versandkosten

Für jede Bestellung im Vorverkauf (über die Homepage, über die telefonische Hotline und im schriftlichen Vorverkauf) mit anschließendem Versand wird eine Versandpauschale in Höhe von 2 € erhoben. Übersendet ITF dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Die ITF ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert verpflichtet, Ersatz zu leisten.

§ 10 Kartenabholung / Abendkasse

Reservierte Karten verlieren 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn ihre Gültigkeit. Vorverkaufsvorteile verfallen einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten wird anderweitig verfügt, es besteht kein Anspruch auf die Karten. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden Eintrittskarten zugesandt (Versandpauschale € 2,00). Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. Die Abendkasse schließt mit Beginn der Vorstellung.

§ 11 Spielplan und Spielplanänderungen

Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch Publikationen ITFs veröffentlicht. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Sollten aus künstlerischen, technischen oder aus terminlichen Gründen Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, werden wir uns bemühen, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Diese Änderungen oder Umbesetzungen begründen kein Rückgaberecht.

§ 12 Einlass

Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Im Interesse des Publikums und der Darsteller behalten wir uns vor, den Späteinlass inszenierungsbezogen zu regeln. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird verspäteten Theaterbesuchern erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Zuschauerraum gewährt. In besonderen Fällen kann der Späteinlass ausgeschlossen werden. Dies begründet kein Rückgaberecht der Eintrittskarte. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit. Dies betrifft nicht die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den RMV soweit diese vertraglicher Bestandteil ist.

§ 13 Haftung

Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern ITF bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

§ 14 Garderobe und Fundsachen

Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Die Mitnahme von Garderobe sowie von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Garderobengebühr ist nicht im Eintrittspreis enthalten und richtet sich nach den aktuellen Preislisten der ITF. Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Garderoben dürfen ohne Marke erst nach Ende der Garderobenzeiten herausgegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung eines Besuchers zur Aushändigung von Garderobe gegen Rückgabe einer Marke müssen der ITF nicht angestellt werden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet (€ 5,-). Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Abendpersonal anzuzeigen.

§15 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. ITF ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch ITF mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater, sofern der Kartenverkaufsvertrag ein gemeinsames Angebot dieser Theater unter Beteiligung ITFs darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden der ITF auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Der Kunde willigt hierin mit Abschluss des Eintrittskartenkaufs ein. Auf Wunsch und jederzeit widerruflich informiert ITF den Kunden unter Nutzung seiner Daten über weitere Angebote.

§ 16 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot oder das ausgelagerte Callcenter ITF getätigt wurden, ist - soweit der Käufer Vollkaufmann ist – Frankfurt als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Bereitstellung der bestellten Eintrittskarten ist Frankfurt.

§ 17 Hausrecht

17.1 Die Theaterleitung übt in den Räumen ITF das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

17.2 ITF kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte vorweisen können, den Differenzbetrag nachverlangen. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen, noch den Differenzbetrag entrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet.

17.3 Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

17.4 Es ist nicht gestattet, Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal oder angeschaltete Mobiltelefone, sowie sonstige störende Gegenstände mit in den Zuschauerraum zu nehmen.

§ 18 Bild- und Tonaufnahmen

18.1 Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden der ITF ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt.

18.2 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

§ 19 Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Kartenvorverkaufs der Spielzeit 2018/2019 in Kraft.